admin, Autor bei Vollstreckung Schweiz - Betreibung in der Schweiz
1
archive,author,author-admin,author-1,ajax_fade,page_not_loaded,boxed,,qode-theme-ver-10.0,wpb-js-composer js-comp-ver-4.12,vc_responsive
 

Das Einsichtsrecht Dritter in das Betreibungsregister erlischt 5 Jahre nach Abschluss des Betreibungsverfahrens. Über Vorfälle, die mehr als 5 Jahre zurückliegen, wird Dritten keine Auskunft mehr erteilt. Auch bezahlte (durch Ausgleich der Forderung beendete) Betreibungen erscheinen weiter im Betreibungsregisterauszug. Einen Grundsatz "Bezahlt gilt als gelöscht"...

Entgegen verschiedener anderslautender Darstellungen, die im Internet zu finden sind, sind vollstreckbare Beschlüsse deutscher Gerichte über Kindes-, Ehegatten- oder Trennungsunterhalt nach dem sog. Lugano-Übereinkommen (Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen), dort Art. 32 ff, in...

Grundsätzlich kann man zunächst einmal jede Forderung in der Schweiz der Betreibung (Vollstreckung) zuführen. Dies ist vergleichbar mit der Einleitung eines Mahnverfahrens in Deutschland. Diesen Weg muss man allerdings auch beschreiten, wenn einem bereits eine zB in Deutschland titulierte Forderung (Gerichtsurteil, Vollstreckungsbescheid, Kostenfestsetzungsbeschluss etc.) vorliegt....