Eine Vollstreckung Schweiz ist Betreibung
Eine Vollstreckung Schweiz ist Betreibung
Vollstreckung Schweiz
Sie haben in Deutschland einen Titel wie z.B. ein Gerichtsurteil, einen Gerichtsbeschluss über Unterhalt, einen Vollstreckungsbescheid oder dergleichen erstritten? Nur leider sitzt Ihr Schuldner in der Schweiz und will trotz Aufforderung nicht zahlen?
Tatsächlich ist es für Sie als in Deutschland ansässiger Gläubiger kaum möglich, alleine in der Schweiz die zuständigen Behörden mit der Vollstreckung zu beauftragen. Sie benötigen hierfür eine schweizerische Postadresse und eine schweizerische Bankverbindung. Vollstreckung Schweiz
“Wir haben die Kompetenz und jahrelange Erfahrung, das Geld für Sie in der Deutschschweiz seriös einzutreiben.”
Hierbei betreuen wir nicht nur Rechtsanwaltskanzleien, Banken, Privatpersonen und Inkassounternehmen, sondern auch Behörden (JobCenter – ARGE – Städte und Gemeinden etc.)
Und dafür sind nur wenige Unterlagen und Informationen notwendig: Vollstreckung Schweiz
Übersenden Sie uns eine Kopie des Ihnen vorliegenden Titels.
Kennen Sie den aktuellen Wohnsitz Ihres Schuldners?
Wenn nicht, helfen wir Ihnen, diesen herauszufinden.
Haben Sie überprüft, ob Ihr Schuldner bereits überschuldet ist?
NEIN? Dann können wir einen Auszug aus dem entsprechenden Register besorgen, um Ihnen unnötige Kosten zu sparen.
“Nun kann es losgehen!”
Hinsichtlich der anfallenden Kosten können Sie unseren Kostenrechner benutzen. Oder rufen Sie uns an, wir beantworten Ihnen gerne alle Fragen rund um die Vollstreckung in der Schweiz und suchen mit Ihnen nach Lösungen für spezielle Fälle.
+49 (0)7531-94 18 590
(Büro Konstanz/Deutschland)
+41 (0)43-542 9822
(Büro Meilen/Schweiz)