Unser Team - Vollstreckung Schweiz - Betreibung in der Schweiz
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Unser Team

Dr. iur. Marcel Faßbender

Rechtsanwalt, Mediator & Business Coach

 

  • Seit 2001 zugelassener Rechtsanwalt.
  • Ebenfalls zugelassen im Kanton Zürich in der Schweiz.
  • Beinahe 15 Jahre Erfahrung als verantwortlicher Leiter der Abteilungen
    Vertragsmanagement und Recht in einem international tätigen Konzerns
    in der Bahnindustrie.
  • Seit 2009 zertifizierter Mediator.
  • Seit 2010 zertifizierter Business Coach.

Dr. iur Marcel Faßbender hat über 15 Jahre Erfahrung als Rechtsabteilungsleiter eines weltweit operierenden Konzerns, der im Infrastrukturbereich Großprojekte umsetzt. In diesem Zusammenhang war Herr Dr. Faßbender bis zu 40 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorgesetzt, die in den verschiedenen Landesvertretungen des Konzerns für die kommerzielle und rechtliche Betreuung der jeweiligen Projektverträge verantwortlich sind. Hierbei hatte Rechtsanwalt Dr. iur Faßbender nicht nur die weltweite Gesamtverantwortung für die rechtlichen Grundlagen der abzuschließenden und abgeschlossenen Verträge mit einem Volumen von teilweise über 1 Milliarde €, sondern auch eine weitreichende kommerzielle Verantwortung für die finanzielle Beurteilung der Prognosen wesentlicher Elemente der Projektarbeit. Gleichzeitig war Herr Dr. iur Faßbender Geschäftsführer verschiedener Tochtergesellschaften des Konzerns.

 

Herr Dr. Faßbender ließ sich zusätzlich als Business Coach und Mediator ausbilden und zertifizieren und übernahm im Konzern entsprechende weitergehende Aufgaben in Zusammenarbeit mit den Personalabteilungen.

 

Gleichzeitig unterstützte er seine Ehefrau, Frau Rechtsanwältin Nicole-Denise Faßbender in der eigenen Kanzlei, die Sie aktuell in Meilen (ZH) und Konstanz gemeinschaftlich betreiben.

 

Dr. iur. Marcel Faßbender ist zugelassener Rechtsanwalt an allen Deutschen Amts-, Landgerichten und Oberlandesgerichten und in der Schweiz in die Liste der Rechtsanwälte gemäß Art. 28 BGFA eingetragen und kann somit ständig Parteien vor Gerichtsbehörden in der Schweiz vertreten. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Freiburg.

 

Rechtsanwalt Dr. Marcel Faßbender hat vielfach nachgewiesene Erfahrungen als Berater in komplexen, auch internationalen Vertragskonstrukten. Er entwirft nicht nur solche Verträge, sondern schlägt seinen Mandanten auch Vertragsstrategien vor und führt langwierige Verhandlungen von Verträgen auf Englisch und Deutsch.

 

Seine Tätigkeit für verschiedene national und international operierende Mandanten beginnt jedoch nicht erst bei der Vertragsüberarbeitung und der Erstellung von Vertragsentwürfen, sondern bereits in der Angebotsphase. Seine Erfahrung im Bereich von öffentlichen Ausschreibungen, seine fachkundige Beurteilung von Risiken und Möglichkeiten in vorgegebenen Verträgen schätzen seine Mandanten an ihm besonders. So führte er in der Vergangenheit für verschiedene Mandanten das kommerzielle Vertragsmanagement und entwickelte neue und moderne Einkaufsverträge für öffentliche Großprojekte.

 

Gleichzeitig bietet Dr. Faßbender eine besondere Expertise im Aufbauen von Rechtsabteilungen, der Identifizierung von jungen und erfahrenden Talenten im Bereich Recht und kommerzielles Management (Claim Management). So baute er bereits mit großem Erfolg verschiedene Rechtsabteilungen vollständig neu auf oder strukturierte solche um. Hierbei bewies Herr Dr. Faßbender großes Gespür, nicht nur rechtlich hervorragend ausgebildete und erfahrene Berater zu identifizieren und zu rekrutieren, sondern er legte auch besonderes Augenmerk auf die wirtschaftlichen und kommunikativen Kompetenzen solcher Mitarbeiter und die Integration in den wirtschaftlichen Gesamtkontext beim Mandanten.

 

Herr Dr. Faßbender ist ebenfalls als Interim Manager gefragt und hat in der Vergangenheit zeitlich begrenzt KMUs in verschiedenen Funktionen, bis hin zur Geschäftsführung betreut.

 

Geschäftsführern und anderen Entscheidungsträgern steht er zudem als (Business-)Coach und erfahrener Geschäftsmann seine Erfahrung in schwierigen geschäftlichen und privaten Angelegenheit zur Verfügung.

 

Als Mediator hat er allein und zusammen mit Frau Rechtsanwältin Nicole-Denise Faßbender verschiedene Wirtschaftsmediatonen geleitet und konnte auf diesem Wege teilweise langjährige Meinungsverschiedenheiten zwischen vertraglich verbundenen und hierdurch in Streit geratenen Unternehmungen auflösen, ohne hierbei auf den Gerichtsweg zurückgreifen zu müssen. Einige dieser Mediationen führten als Ergebnis zur Wiederaufnahme der geschäftlichen Beziehungen zwischen den zuvor m Streit liegenden Unternehmen.

 

Sein langjähriges Netzwerk mit international und national tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwaltskanzleien erlaubt die Übernahme von Mandaten weit über die Schweiz und Deutschland hinaus.

Nicole-Denise Faßbender

Rechtsanwältin und Mediatorin

 

  • Seit 2002 zugelassene Rechtsanwältin.
  • Zunächst angestellt tätig als Syndikusanwältin mit Schwerpunkt im Vertrags- und Versicherungsrecht.
  • Ebenfalls zugelassen im Kanton Zürich in der Schweiz.
  • In 2006 Gründung der Kanzlei Dr. Faßbender Rechtsanwälte.
  • Seit 2009 zertifizierte Mediatorin.
  • In 2012  Ausbildung zur Lehrtrainerin Mediation BMWA®.

Nicole-Denise Faßbender ist seit über 15 Jahren Rechtsanwältin und arbeitet seitdem in der eigenen Kanzlei, die Sie aktuell in Meilen (ZH) und Konstanz zusammen mit Ihrem Ehemann, Rechtsanwalt Dr. iur. Marcel Faßbender betreibt. Nicole-Denise Faßbender ist zugelassene Rechtsanwältin an allen Deutschen Amts-, Landgerichten und Oberlandesgerichten und in der Schweiz in die Liste der Rechtsanwälte gemäß Art. 28 BGFA eingetragen und kann somit ständig Parteien vor Gerichtsbehörden in der Schweiz vertreten. Sie ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Freiburg.

 

Rechtsanwältin Faßbender gilt als ausgewiesene Expertin im Durchsetzen von Forderungen, die im europäischen Raum, vorrangig jedoch in Deutschland, rechtskräftig festgestellt (tituliert) wurden, und sich gegen Schuldner richten, deren Wohnsitz in der Schweiz liegt oder die ihre Lohneinkünfte in der Schweiz beziehen.

 

In mehreren hundert Verfahren hat Sie Ihren Mandanten erfolgreich zur Durchsetzung Ihrer berechtigten Forderungen verholfen. Hierbei bezieht sich der Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit auf die Durchsetzung solcher Ansprüche im Rahmen der in der Schweiz üblichen Betreibung, dem teilweise nachgeschalteten Rechtsöffnungsverfahren und aller hiermit verbundenen Tätigkeiten. Diese Verfahren sind in Deutschland unter dem Oberbegriff der Zwangsvollstreckung bekannt. Anders als zum Beispiel in Deutschland werden in der Schweiz keine Gerichtsvollzieher beauftragt, sondern sind in einem ersten Schritt die sogenannten Betreibungsämter anzurufen.

 

Als Spezialistin für die Anforderungen und Voraussetzungen, der in diesem Zusammenhang zu beachtenden Schweizer, Europäischen und/oder auch Deutschen Gesetze, Verordnungen, des LugÜ (Lugano Übereinkommen), des SchKG (Schuldbetreibung und Konkursgesetz) etc.  konnte Sie in weit über 80 % der übernommenen Fälle teilweise über Jahre nicht verfolgte Forderungen für Ihre Mandanten erfolgreich durchsetzen.

 

Hierbei bietet Rechtsanwältin Faßbender die Kompetenz, den schwierigen Aspekt der grenzüberschreitenden Vollstreckung von Forderungen für Ihre Mandanten kostenoptimiert und fachkundig zu überwinden. Als in Deutschland und in der Schweiz zugelassene erfahrene Rechtsanwältin in diesem Bereich, unterstützt Sie unter anderem viele Deutsche Rechtsanwaltskanzleien, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die sowohl aus fachlichen, aber auch rein rechtlichen Gründen, die Durchsetzung solcher Forderungen gegenüber Schuldnern in der Schweiz nicht anbieten können.

 

Zu Ihren Mandanten zählen aber nicht nur Rechtsanwälte, Privatpersonen und KMUs, sondern auch, Jobcenter, ARGE, Polizei, Konzerne, Vereine, Städte, Gemeinden, Landkreise, Verwaltungsbehörden, Banken, Sparkassen, Insolvenzverwalter, Versicherungsgesellschaften, Wohnungsbaugesellschaften, Inkassounternehmen und viele mehr.

 

Forderungen, die Frau Rechtsanwältin Faßbender durchsetzt sind unter anderem vertraglich geschuldete Zahlungsforderungen, Unterhaltsforderungen, Gehaltsforderungen, Mietrückstände, Privat- und Bankdarlehen, Lizenzgebühren, Boni, Schadensersatzforderungen, Gerichtskosten, Honorare, Anwaltsgebühren, Arztrechnungen und vieles mehr.

 

Gleichzeitig ist Frau Nicole-Denise Faßbender ausgebildete Mediatorin und bildet auch angehende Mediatorinnen und Mediatoren aus.

 

Zusammen mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Marcel Faßbender führt Sie Mediationen in allen denkbaren Konstellationen durch, insbesondere auch Wirtschaftsmediationen.

RA Dr. Marcel Faßbender und RA’in Nicole-Denise Faßbender haben jeweils eine Mediationsausbildung gemäss den Richtlinien des Bundesverbandes Mediation in Wirtschaft und Arbeit (BMWA ®) und des Bundesverbandes Mediation e.V. (BM ) absolviert.

RA’in Nicole Faßbender hat darüber hinaus eine Ausbildung zur Lehrtrainerin Mediation BMWA ® absolviert und bietet, auf Anfrage auch zugeschnitten auf Ihren Anwendungsbereich,  Ausbildungen für angehende Mediatorinnen und Mediatoren an .