Nicole-Denise Fassbender - Vollstreckung Schweiz - Betreibung in der Schweiz
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Nicole-Denise Fassbender

Rechtsanwältin und Mediatorin

 

  • Seit 2002 zugelassene Rechtsanwältin.
  • Zunächst angestellt tätig als Syndikusanwältin mit Schwerpunkt im Vertrags und Versicherungsrecht.
  • Zugelassene Rechtsanwältin im Kanton Zürich.
  • Ebenfalls zugelassen an allen Amtsgerichten, Landes- und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland.
  • Seit 2009 zertifizierte Mediatorin.
  • In 2012  Ausbildung zur Lehrtrainerin Mediation BMWA®.

Nicole-Denise Fassbender ist seit über 15 Jahren Rechtsanwältin und arbeitet seitdem in der eigenen Kanzlei, die Sie aktuell in Meilen (ZH) und Konstanz zusammen mit Ihrem Ehemann, Rechtsanwalt Dr. iur. Marcel Fassbender betreibt. Nicole-Denise Fassbender ist zugelassene Rechtsanwältin an allen Deutschen Amts-, Landgerichten und Oberlandesgerichten und in der Schweiz in die Liste der Rechtsanwälte gemäß Art. 28 BGFA eingetragen und kann somit ständig Parteien vor Gerichtsbehörden in der Schweiz vertreten. Sie ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Freiburg.

Rechtsanwältin Fassbender gilt als ausgewiesene Expertin im Durchsetzen von Forderungen, die im europäischen Raum, vorrangig jedoch in Deutschland, rechtskräftig festgestellt (tituliert) wurden, und sich gegen Schuldner richten, deren Wohnsitz in der Schweiz liegt oder die ihre Lohneinkünfte in der Schweiz beziehen.

In mehreren hundert Verfahren hat Sie Ihren Mandanten erfolgreich zur Durchsetzung Ihrer berechtigten Forderungen verholfen. Hierbei bezieht sich der Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit auf die Durchsetzung solcher Ansprüche im Rahmen der in der Schweiz üblichen Betreibung, dem teilweise nachgeschalteten Rechtsöffnungsverfahren und aller hiermit verbundenen Tätigkeiten. Diese Verfahren sind in Deutschland unter dem Oberbegriff der Zwangsvollstreckung bekannt. Anders als zum Beispiel in Deutschland werden in der Schweiz keine Gerichtsvollzieher beauftragt, sondern sind in einem ersten Schritt die sogenannten Betreibungsämter anzurufen.

Als Spezialistin für die Anforderungen und Voraussetzungen, der in diesem Zusammenhang zu beachtenden Schweizer, Europäischen und/oder auch Deutschen Gesetze, Verordnungen, des LugÜ (Lugano Übereinkommen), des SchKG (Schuldbetreibung und Konkursgesetz) etc.  konnte Sie in weit über 80 % der übernommenen Fälle teilweise über Jahre nicht verfolgte Forderungen für Ihre Mandanten erfolgreich durchsetzen.

Hierbei bietet Rechtsanwältin Fassbender die Kompetenz, den schwierigen Aspekt der grenzüberschreitenden Vollstreckung von Forderungen für Ihre Mandanten kostenoptimiert und fachkundig zu überwinden. Als in Deutschland und in der Schweiz zugelassene erfahrene Rechtsanwältin in diesem Bereich, unterstützt Sie unter anderem viele Deutsche Rechtsanwaltskanzleien, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die sowohl aus fachlichen, aber auch rein rechtlichen Gründen, die Durchsetzung solcher Forderungen gegenüber Schuldnern in der Schweiz nicht anbieten können.

Zu Ihren Mandanten zählen aber nicht nur Rechtsanwälte, Privatpersonen und KMUs, sondern auch, Jobcenter, ARGE, Polizei, Konzerne, Vereine, Städte, Gemeinden, Landkreise, Verwaltungsbehörden, Banken, Sparkassen, Insolvenzverwalter, Versicherungsgesellschaften, Wohnungsbaugesellschaften, Inkassounternehmen und viele mehr.

Forderungen, die Frau Rechtsanwältin Fassbender durchsetzt sind unter anderem vertraglich geschuldete Zahlungsforderungen, Unterhaltsforderungen, Gehaltsforderungen, Mietrückstände, Privat- und Bankdarlehen, Lizenzgebühren, Boni, Schadensersatzforderungen, Gerichtskosten, Honorare, Anwaltsgebühren, Arztrechnungen und vieles mehr.

Gleichzeitig ist Frau Nicole-Denise Fassbender ausgebildete Mediatorin und bildet auch angehende Mediatorinnen und Mediatoren aus.

Zusammen mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Marcel Fassbender führt Sie Mediationen in allen denkbaren Konstellationen durch, insbesondere auch Wirtschaftsmediationen.