Im Chinesischem wird das Wort Zuhören aus vier Begriffen gebildet:
1. Augen,
2. Ohren,
3. Aufmerksamkeit und
4. ein offenes Herz.
Hiermit sind gleichzeitig die wichtigsten Elemente einer erfolgreichen Mediation genannt.
Ist es nicht so, dass der Gang zum Anwalt oftmals motiviert wird durch das Gefühl, nun endlich zu seinem Recht zu kommen? Und dann kommt alles ganz anders, der Richter hat einen nicht verstanden, die Beweise konnten nicht erbracht werden, die Rechtslage lässt den eigenen Anspruch nicht zu. Dann erzeugt ein Gerichtsverfahren ein frustrierendes Gefühl, hat man tatsächlich alles herausgeholt, irgendwie konnte der Richter, an Gesetz und Recht gebunden, die Situation mit seinem Urteilsspruch nicht befrieden. Können sich die Parteien noch in die Augen schauen oder gar miteinander arbeiten?
Wer vor Gericht zieht, erhält objektives Recht. Wer Recht und subjektiv empfundene Gerechtigkeit selbst gestalten möchte, kann dies durch ein Mediationsverfahren erreichen.
Der Begriff Mediation wird vom lateinischen Adjektiv “medius” abgeleitet. Das bedeutet in der Mitte befindlich (zwischen zwei Ansichten oder Parteien), unparteiisch und vermittelnd. Die Mediation hat jahrtausende alte Wurzeln, die auf in alten Stammesgesellschaften entwickelte Mechanismen der Streitschlichtung zurückgehen.
Mediation ist ein aussergerichtliches konstruktives Konflikt- lösungsverfahren, bei dem die betroffenen Konfliktparteien durch die Vermittlung des Mediators einvernehmlich zu einer eigenen Lösung kommen, die ihren Interessen und Bedürfnissen entsprechen. Von einem Mediator werden weder Entscheidungen getroffen, noch Empfehlungen oder Vorschläge für eine mögliche Konfliktlösung formuliert.
Der Mediator ist allparteilich und fungiert als Hüter des Verfahrens. Ziel der Mediation ist eine verbindliche, schriftliche und zukunftsweisende Vereinbarung, die von beiden Konfliktparteien getragen wird.
Durch das Hören aller Konfliktbeteiligten, durch das Ausdrücken der Gefühle und dem Klarwerden der eigenen Interessen ist ein wechselseitiger Austausch zwischen den Konfliktparteien hinsichtlich der Konflikthintergründe möglich. Die Mediation bietet hierfür einen geschützten Rahmen, um Verständnis und neues Vertrauen zueinander aufbauen zu können. Ein Mediationsverfahren ist anders als ein Gerichtsverfahren zukunftsorientiert. Es wird nicht die Vergangenheit bewertet und nach der Schuld gefragt, sondern gestalterisch eine Lösung für die Zukunft erarbeitet.
Grundsätzlich bringt die Lösung eines Konflikts, die durch ein einvernehmliches Zusammenwirken der Betroffenen erarbeitet wurde, mehr Zufriedenheit und Bestand mit sich. Konnte sich jeder einbringen und wurden seine Interessen berücksichtigt, kann ein Konflikt auch innerlich gelöst werden. Bei einem Rechtsstreit haben die Parteien das Urteil zu akzeptieren.
Finanziell betrachtet ist eine Mediation bei hohen Streitwerten auch kostengünstiger, da auf Stundenhonorbasis abgerechnet wird und nicht nach Streitwert, wie zumeist in einem Gerichtsverfahren.
RA Dr. Marcel Faßbender und RA’in Nicole-Denise Faßbender haben jeweils eine Mediationsausbildung gemäss den Richtlinien des Bundesverbandes Mediation in Wirtschaft und Arbeit (BMWA) und des Bundesverbandes Mediation e.V. (BM) absolviert.