Nachfolgend finden Sie einen Kostenrechner für die ungefähr zu erwartenden Gebühren (unser Honorar und die Kosten der schweizerischen Ämter), die im Falle unserer Beauftragung für eine Vollstreckung in der Schweiz anfallen können.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich dabei um Richtwerte und keine verbindlichen Angaben handelt, da die einzelnen Ämter je nach Aufwand und eigener Kostenstruktur die Kosten festsetzten.
Der hinterlegte Umrechnungskurs von EURO zu Franken ist aktuell auf 100,- EUR = 108,- SFR festgesetzt, insofern verändern sich die tatsächlich angefallenen Kosten aufgrund der Währungsschwankungen.
Bitte beachten Sie, dass es zur Zeit zu größeren Währungsschwankungen zwischen dem EURO und dem Schweizer Franken kommt.
Bitte geben Sie die Forderung in EURO ein: