Kosten - Vollstreckung Schweiz - Betreibung in der Schweiz
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Lohnt sich eine Vollstreckung überhaupt?
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Oftmals verzichten Gläubiger auf die Vollstreckung ihrer Forderungen in der Schweiz aus Unsicherheit über die zu erwartenden Kosten. Wir möchten Sie deshalb nachfolgend über die zu erwartenden Kosten – und auch das Kostenrisiko – aufklären:

Beispielsfälle für ungefähre Kosten für Vollstreckungen in der Schweiz

Forderungshöhe 5.000,- EUR
Anwaltskosten 700,32 EUR inkl. MwSt.
Amtsgebühren ca. 75,- EUR für die Einleitung und ca. 200,- EUR für die Pfändung

 

Forderungshöhe 10.000,- EUR
Anwaltskosten 1.094,21 EUR inkl. MwSt.
Amtsgebühren ca. 95,- EUR für die Einleitung und ca. 200,- EUR für die Pfändung

 

Forderungshöhe 50.000,- EUR
Anwaltskosten 2.293,13 EUR inkl. MwSt.
Amtsgebühren ca. 95,- EUR für die Einleitung und ca. 200,- EUR für die Pfändung

 

Bei Auszahlung von vollstreckten Geldern wird zusätzlich eine Hebegebühr berechnet. Die Anwaltskosten enthalten nicht die Gebühren für eine etwaige Verhandlung und Ausgestaltung einer Ratenzahlungsvereinbarung.

 

Für alle vorgenannten Verfahren wurde angenommen, dass der Schuldner keinen Widerspruch gegen die Vollstreckung eingelegt hat, und dass es sich bei ihm um eine Privatperson handelt.

 

Die oben genannten Pfändungskosten entstehen nur, wenn der Schuldner nicht auf die erste Zahlungsaufforderung durch das Betreibungsamt reagiert.

 

Für eine individuelle Berechnung der zu erwartenden Kosten empfehlen wir auch unseren Online-Kostenrechner. Oder rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne!

Wer muss die Kosten tragen?

Nach schweizerischem Recht dürfen die mit der Vollstreckung verbundenen zusätzlichen Kosten dem Schuldner gemäß SchKG (Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs) nicht auferlegt werden.

 

Das ist im deutschen Recht anders geregelt. Hier können Vollstreckungskosten im Rahmen eines Schadensersatzes gegenüber dem säumigen Schuldner geltend gemacht werden.

 

Um die angefallenen Kosten für die Betreibung in der Schweiz doch noch ersetzt zu erhalten und um zu vermeiden, dass dieser Schadensersatz in Deutschland eingeklagt werden muss, reicht oftmals bereits eine Aufklärung über die deutsche Rechtslage aus. Hierbei kommt Ihnen unsere Erfahrung im deutschen Recht und zum anderen im Schweizerischen Betreibungsrecht zu Gute.

Und wenn mein Schuldner vielleicht nicht zahlungsfähig ist?

Auch diese Möglichkeit sollte man vor der Einleitung eines Vollstreckungsverfahrens in Betracht ziehen.

 

Wenn Sie also die Vermutung haben, dass Ihr Schuldner evtl. zahlungsunfähig ist, dann besteht die Möglichkeit, einen so genannten Betreibungsregisterauszug anzufordern. Aus dieser Auflistung kann abgelesen werden, wie es um das Zahlungsverhalten und die Verbindlichkeiten des Schuldners bestellt ist. Erst nach Auswertung dieses Auszuges sollte eine Betreibung eingeleitet werden.

 

Diesen besonderen Service bieten wir pauschal 200,- EUR inkl. MwSt zzgl. 18,- EUR Registergebühr an.

 

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!